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Haarteile auf Rezept

Es gibt viele Gründe, weshalb es zu Haarausfall kommen kann. Betroffen sind davon zwar vor allem Männer, aber auch Frauen und sogar Kinder sind vor Haarausfall nicht gefeit. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine hormonelle Störung handeln, wenn zum Beispiel die Frau in ihre Wechseljahre kommt, oder aber es ist altersbedingt. Ebenso kann eine schwere Erkrankung in Verbindung mit einer entsprechenden Behandlung Haarausfall verursachen, wie etwa bei einer Krebserkrankung, welche durch eine Chemotherapie behandelt wird. Für viele Männer, aber vor allem für Frauen und sogar für Kinder, kann der Haarausfall eine enorme psychische Belastung darstellen. Nicht selten kann dies sogar zu starken Depressionen führen. Der einzige Weg aus dieser Misere ist dann häufig eine Perücke oder ein Haarteil, mit dem der Betroffene endlich wieder seinen Alltag normal bewältigen kann, ohne sich ständig verstecken und schämen zu müssen. Je nach Ursache und Folgen müssen Sie die Perücke aber nicht zwangsläufig selbst bezahlen, denn bei einer medizinischen Notwendigkeit gibt es sogar eine Perücke auf Rezept, welche dann von der Krankenkasse bezahlt wird – zumindest teilweise.

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Perücke auf Rezept

Einem jeden Hausarzt ist es generell möglich, einem seiner Patienten eine Perücke auf Rezept zu verschreiben. Hierfür ist es allerdings erforderlich, dass eine medizinische beziehungsweise therapeutische Notwendigkeit besteht, welche nachgewiesen werden kann. Somit würde die Krankenkasse zumindest einen Teil der Kosten für eine Perücke übernehmen. In der Regel reicht es dann allerdings nicht für eine Echthaarperücke. Daher ist es empfehlenswert, dass Sie sich zuvor mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu klären, bis zu welcher Höhe diese sich an den Kosten für eine Perücke beteiligen wird.

Darauf sollten Sie bei der Auswahl der richtigen Perücke achten

Bei der Auswahl einer Perücke achten viele Menschen in erster Linie auf den modischen Aspekt. Doch es gibt noch ein paar weitere Punkte, die Sie beachten sollten. Benötigen Sie die Perücke beispielsweise nur für einen kurzen Zeitraum von wenigen Monaten, dann wird es sicherlich kein Problem sein, wenn Sie sich für eine in der Regel preisgünstigere Kunsthaarperücke entscheiden. Leiden Sie hingegen an einem krankhaften Haarausfall, dann ist es meist nicht vorherbestimmbar, wie lange Sie die Perücke brauchen werden, weshalb Sie sich in diesem Fall idealerweise für eine Echthaarperücke entscheiden sollten. Allerdings hat diese den Nebeneffekt, dass Sie für gewöhnlich einen höheren Anteil der Kosten selbst tragen müssen. Dafür sieht eine Echthaarperücke jedoch wesentlich natürlicher und schöner aus und sitzt auch normalerweise besser als eine Kunsthaarperücke.

Wann werden die Kosten einer Perücke auf Rezept von der Krankenkasse übernommen?

Sind Kinder oder Jugendliche von einem krankhaften Haarausfall betroffen, dann werden die Kosten für eine Perücke von den meisten Krankenkasse in der Regel in voller Höhe getragen. Wenn hingegen beispielsweise Frauen aufgrund einer Erkrankung ihr Haar verlieren, dann übernehmen die meisten Krankenkassen oftmals nur einen Teil der Kosten und dann auch nur für das preisgünstigste Modell - also für gewöhnlich nur für eine Kunsthaarperücke. Beim Mann wiederum bedarf es bereits deutlich schwerwiegendere Gründe, damit die Krankenkasse überhaupt die Kosten für eine Perücke übernehmen.

Nicht nur gesetzliche, sondern auch private Krankenkassen gehen übrigens häufig so vor. Allerdings spielt bei den privaten Krankenkassen auch der gewählte Tarif eine wesentliche Rolle, welche Leistungen darin enthalten sind. Deshalb sollten Sie Ihre Vertragsdetails in diesem Fall stets gründlich durchlesen und sich am besten auch direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um alles Weitere in einem direkten Gespräch zu klären.

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Welche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen?

Es gibt zahlreiche Fälle, in denen die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Für gewöhnlich ist es hierfür allerdings erforderlich, dass eine therapeutische Begründung vorliegt. In diesem Fall werden die Kosten für eine preisgünstigere Kunsthaarperücke häufig in voller Höhe von den Krankenkassen übernommen. Nicht so jedoch bei den wesentlich teureren Echthaarperücken. Hier übernehmen die Kassen meist nur einen Teilbetrag.

Wie läuft die Beantragung der Kostenübernahme ab?

Um eine Übernahme der Kosten für eine Perücke bei der Krankenkasse beantragen zu können, ist es zunächst erforderlich, dass Ihnen Ihr behandelnder Arzt aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit ein Rezept ausstellt. Dieses Rezept reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse ein, um dort bereits vor dem Kauf einer Perücke zu klären, welche Kosten von der Krankenkasse getragen werden. Sie können aber auch direkt zum Händler gehen. Die meisten Händler, auch solche im Internet, kümmern sich anschließend für Sie um den Antrag bei der Krankenkasse. Alternativ dazu können Sie aber auch gleich eine Perücke kaufen beziehungsweise online bestellen und das Rezept gemeinsam mit der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, die Ihnen dann die Kosten nachträglich zum Teil oder vollständig erstattet. Eine weitere Möglichkeit ist die Erstellung eines Kostenvoranschlags vom Händler, welchen Sie ebenfalls gemeinsam mit dem Rezept an die Krankenkasse schicken können, um eine Kostenerstattung zu beantragen.

Sie haben generell also mehrere Möglichkeiten, bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Perücke auf Rezept zu stellen. Am besten und unkompliziertesten ist aber in der Regel immer die Beantragung vor dem Kauf. Normalerweise reagieren die Krankenkassen recht schnell mit einer Bewilligung, sodass Sie auch in diesem Fall nicht lange auf Ihren Haarersatz warten müssen.